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Cookie- & Speicherhinweis

Version 2026.09.18.3-stealth.1 · Gültig ab 18. September 2026

Grundsatz

Das Portal verwendet so wenig Speicherung auf Endeinrichtungen wie vernünftigerweise möglich. Technologien, die unbedingt erforderlich sind, um einen ausdrücklich gewünschten Dienst bereitzustellen, können im Rahmen von § 25 Abs. 2 TDDDG ohne optionale Einwilligung eingesetzt werden. Nicht notwendige Analyse, Werbung, Cross-Site-Tracking oder Personalisierung erfordern eine tragfähige Rechtsgrundlage und, soweit anwendbar, vorherige Einwilligung.

Notwendige Technologien

Das Portal verwendet folgende notwendige Technologiekategorien:

| Zweck | Beispieldaten | Typische Dauer | Einordnung | |---|---|---:|---| | Authentifizierung/Session | Session-ID, CSRF-Token | Sitzung/Sicherheitslaufzeit | notwendig | | Passkey-Vorgang | kurzlebiger Challenge-Status | Minuten | notwendig | | Sicherheit/Rate Limit | Challenge-Token, Missbrauchskennung | Minuten bis Tage | bei Auslösung notwendig | | Download-Bestätigung | angenommene Rechtsversion und Zeitpunkt | bis 24 Stunden oder geprüfte Dauer | für gewünschten Download/Compliance notwendig | | Download-Warenkorb | Set-Versions-IDs | bis Leerung oder geprüfter Ablauf | für gewünschten Warenkorb notwendig | | Sprache/Barrierefreiheit | gewählte Sprache und Präferenz | geprüfte Dauer | vom Nutzer gewünschte Präferenz | | Einwilligungsentscheidung | Consent-Datensatz | bis Änderung/Ablauf | notwendig zur Speicherung der Entscheidung |

Das aktuelle Technologieinventar benennt jeden Key, Anbieter, Zweck, Daten, Dauer und gegebenenfalls Drittzugriff.

Optionale Analyse und Werbung

Das Portal verwendet keine optionalen Analysedienste. Werden Analysedienste eingeführt, sind aggregierte, selbst gehostete und cookielose Messungen ohne Nutzerprofil vorzuziehen. „Cookielos“ bedeutet nicht automatisch, dass keine Einwilligung erforderlich ist; Zugriff auf die Endeinrichtung und personenbezogene Verarbeitung werden gesondert geprüft.

Wird später Werbung für eigene Produkte eingeführt, kann kontextbezogene Werbung grundsätzlich ohne verhaltensbezogenes Tracking gestaltet werden. Personalisierte Werbung, Conversion-Tracking, Audience Matching oder dienstübergreifendes Profiling bleiben deaktiviert, bis sie separat konzipiert, dokumentiert und erforderlichenfalls eingewilligt sind.

Einwilligungsmanagement

Ein Consent-Banner ist nur für einwilligungsbedürftige Technologien erforderlich und darf notwendige Funktionen nicht fälschlich als Einwilligung darstellen. Ablehnen muss ebenso einfach sein wie Akzeptieren. Vor einer aktiven Zustimmung darf keine optionale Technologie geladen werden. Die Entscheidung muss jederzeit änderbar sein.