set/registry
Meldungs- & Beschwerdeverfahren
Version 2026.09.18.3-stealth.1 · Gültig ab 18. September 2026
Zweck
Diese Richtlinie erläutert die Meldung mutmaßlich rechtswidriger Inhalte und von Verstößen gegen die Portalregeln, die Behandlung von Einschränkungen sowie Beschwerdemöglichkeiten.
Meldefähige Sachverhalte
Gemeldet werden können insbesondere:
- Verletzungen von Urheber-, Marken-, Datenbank-, Geschäftsgeheimnis- oder sonstigen Immaterialgüterrechten;
- ein Set, der mutmaßlich nicht vom Uploader erstellt wurde;
- personenbezogene Daten, Privatsphäreverletzung, Identitätstäuschung oder Missbrauch einer Identität;
- Schadsoftware, Phishing, Zugangsdaten, Geheimnisse oder andere Sicherheitsgefahren;
- Betrug, bewusst manipulierte Berichte oder wesentlich falsche Metadaten;
- rechtswidrige Finanzwerbung, unzulässige Empfehlung oder Verdacht auf Marktmanipulation;
- Sanktions- oder Länderzugangsverstöße;
- Belästigung, Bedrohung, Hassinhalte, Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, terroristische Inhalte oder andere rechtswidrige Inhalte;
- Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen auch ohne behauptete Rechtswidrigkeit.
Abgabe einer Meldung
Verwenden Sie https://setregistry.caplysis.com/de/report oder bei Ausfall des Formulars [email protected]. Das Formular muss folgende Angaben ermöglichen:
1. hinreichend substantiierte Erklärung, weshalb der Inhalt mutmaßlich rechtswidrig oder regelwidrig ist; 2. genaue URL, Set-Versions-ID, Benutzername, Datei oder andere Angaben zur präzisen Lokalisierung; 3. Name und E-Mail-Adresse des Meldenden, sofern das Recht keine Ausnahme zulässt oder verlangt; 4. Staat beziehungsweise räumlicher Geltungsbereich der behaupteten Rechtswidrigkeit; 5. unterstützende Nachweise unter Vermeidung unnötiger sensibler Daten; 6. Erklärung, dass die Meldung nach bestem Wissen richtig, vollständig und gutgläubig abgegeben wird.
Bei Immaterialgüterrechten sind das geschützte Recht und die Berechtigung des Meldenden anzugeben. Bei Schadsoftware oder unmittelbarer Gefahr ist „dringend“ zu wählen und es sind sichere Indikatoren statt ausführbarer schädlicher Inhalte beizufügen.
Eingangsbestätigung und Priorisierung
Soweit Kontaktdaten vorliegen, versendet das Portal ohne unangemessene Verzögerung eine elektronische Eingangsbestätigung. Priorisiert wird nach erkennbarer Schwere, Unmittelbarkeit, behördlicher Anordnung, Malware-Risiko, Offenlegung von Zugangsdaten oder personenbezogenen Daten und Qualität der Begründung — nicht nach Bekanntheit oder Status des Meldenden.
Betriebliche Zielwerte, keine garantierten Fristen:
- glaubhafte Schadsoftware, Zugangsdatenoffenlegung, Kindeswohl-/Terrorinhalte oder unmittelbar drohende erhebliche Gefahr: erste Eindämmungsmaßnahme möglichst innerhalb von 4 Stunden;
- gewöhnliche hinreichend substantiierte Meldung: erste Prüfung möglichst innerhalb von 7 Kalendertagen;
- komplexer Rechte-, Zuständigkeits- oder Beweisstreit: Zwischenmitteilung, wenn die Bearbeitung länger dauert.
Prüfung und mögliche Maßnahmen
Geprüft werden Inhalt, Meldung, anwendbares Recht, räumliche Reichweite, Nutzungsbedingungen, Beweislage, gegebenenfalls Stellungnahme des Uploaders, Schadensrisiko und Verhältnismäßigkeit. Mögliche Ergebnisse sind keine Maßnahme, Rückfrage, Warnhinweis, Schwärzung, Trennung eines Berichts, Sichtbarkeitseinschränkung, Download-Aussetzung, Quarantäne, Entfernung, Kontoeinschränkung, vorübergehende Netzwerksperre, Beweissicherung oder Weiterleitung.
Bei räumlich begrenzter Rechtswidrigkeit soll — soweit technisch und rechtlich angemessen — die engste wirksame territoriale Maßnahme gewählt werden. Schwerwiegende Sicherheitsinhalte können weltweit deaktiviert werden.
Information Betroffener und Begründung
Soweit erforderlich und rechtlich möglich, erhält der Uploader oder betroffene Nutzer eine klare und konkrete Begründung mit:
- Art und räumlicher Reichweite der Einschränkung;
- wesentlichen Tatsachen und Umständen;
- Angabe, ob eine Nutzermeldung, behördliche Anordnung, automatisierte Erkennung oder Eigenprüfung zugrunde lag;
- herangezogener Rechtsnorm oder Portalregel;
- Angabe, ob automatisierte Mittel wesentlich beteiligt waren;
- verfügbaren internen Beschwerden, außergerichtlicher Streitbeilegung, Behördenbeschwerden oder gerichtlichen Möglichkeiten.
Der Meldende wird, soweit vorgeschrieben, über das Ergebnis informiert. Datenschutz-, Sicherheits- und Rechtsgrenzen bleiben vorbehalten. Angaben können zurückgehalten werden, wenn ihre Offenlegung Ermittlungen, Sicherheitsmaßnahmen, gesetzliche Pflichten oder Rechte anderer gefährden würde.
Beschwerdeverfahren
Eine berechtigte betroffene Person kann elektronisch und kostenlos Beschwerde einlegen. Soweit Art. 20 DSA anwendbar ist, ist dies vom Entscheidungstag bis sechs Monate danach möglich. Die Beschwerde soll Entscheidung und Änderungsgründe bezeichnen und Nachweise enthalten.
Eine fachkundige und hinreichend unabhängige Person prüft die Beschwerde. Sie wird nicht ausschließlich automatisiert entschieden. Möglich sind Bestätigung, Änderung oder Aufhebung. Der Beschwerdeführer erhält ein begründetes Ergebnis.
Beschwerdeformular: https://setregistry.caplysis.com/de/appeal
E-Mail bei Ausfall: [email protected]
Sofortmaßnahmen und Behörden
Das Portal darf sofort handeln, Beweise sichern und zuständige Behörden informieren, wenn Informationen einen Verdacht auf eine Straftat mit Gefahr für Leben oder Sicherheit begründen oder eine andere Meldepflicht beziehungsweise rechtmäßige Anordnung greift. Es wird keine Vertraulichkeit zugesagt, die gesetzliche Pflichten verhindert.
Wiederholter Missbrauch
Nach gegebenenfalls erforderlicher vorheriger Warnung darf die Bearbeitung von Meldungen vorübergehend ausgesetzt werden, wenn eine Person häufig offensichtlich unbegründete Meldungen einreicht. Ebenso können Nutzer vorübergehend gesperrt werden, die häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen. Berücksichtigt werden absolute Zahl, relativer Anteil, Schwere, Absicht und Umstände. Die Entscheidung wird dokumentiert und ist überprüfbar.
Transparenz
Der Betreiber führt Aufzeichnungen, die gesetzlich erforderliche Transparenzberichte ermöglichen, insbesondere zu Kategorien und Quellen von Meldungen, Bearbeitungszeiten, Ergebnissen, automatisierter Moderation, Beschwerden, Aufhebungen, Behördenanordnungen und aktiven Nutzern. Veröffentlichte Berichte enthalten aggregierte Daten und schützen personenbezogene Daten, vertrauliche Informationen und Sicherheit.